28/31 BVD 110/2025/10 110/2025/10) machen die Rechtsvertreterin und der Rechtsvertreter der Beschwerdegegnerin in ihrer Kostennote Parteikosten von CHF 2547.50 geltend (inkl. Auslagen, ohne Mehrwertsteuer). Diese Kostennote gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Gesamtbetrag der Parteikosten für die beiden Verfahren BVD 110/2022/107 und BVD 110/2015/10 beläuft sich somit auf CHF 8658.50.