Die Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden machen in ihrer Kostennote für den ersten Verfahrensabschnitt (BVD 110/2022/107) Parteikosten von CHF 9157.10 geltend (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Zudem beantragen sie den Ersatz der Kosten des Privatgutachtens im Umfang von CHF 6338.50 (inkl. Mehrwertsteuer). Dies gibt zu folgenden Bemerkungen Anlass: Gemäss Art. 41 Abs. 1 KAG99 i.V.m. Art. 11 Abs. 1 PKV100 beträgt das Honorar in Beschwerdeverfahren CHF 400.– bis 11 800.– pro Instanz zuzüglich allfälliger Zuschläge nach Art. 11 Abs. 2 und Art. 16 i.V.m.