Bauabnahmeprotokolle liegen keine vor. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die etappenweise erstellte Detailerschliessungsstrasse seinerzeit baubewilligungskonform erstellt worden war und zu keinen baupolizeilichen Massnahmen Anlass gab.91 Nach ihrer ordnungsgemässen Fertigstellung ist sie daher von Gesetzes wegen unentgeltlich an die Gemeinde zu Eigentum und Unterhalt übergegangen.