dass damit sowohl die Wegstücke auf den (heutigen) Grundstücken Bremgarten bei Bern Gbbl. Nr. G.________ und H.________ zu einer Detailerschliessungsstrasse ausgebaut wurden, als auch eine Verlängerung der Detailerschliessungsstrasse bis auf das (heutige) Grundstück Bremgarten bei Bern Gbbl. Nr. AS.________ vorgenommen wurde. Die Fahrbahnbreite ist zwar in den Plänen nicht vermasst, weist aber von der Darstellung her die gleiche Breite auf, wie das vorangehende Strassenstück. Auch herausgemessen ergibt sich eine Breite von 3.00 m.