meinde zu Eigentum und Unterhalt übergegangen, weshalb nicht der grosse Grenzabstand, sondern der Strassenabstand massgebend sei, kommt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3. Dezember 2024 zum Schluss, die Frage des Übergangs von Eigentum und Unterhalt, die nach dem alten Recht zu beurteilen sei, bedürfe der Klärung. Es sei offen, welche Anforderungen die BVD an die «Vollendung» bzw. «ordnungsgemässe Erstellung» stelle. Das Verwaltungsgericht habe sich mit der aufgeworfenen Frage in seiner Rechtsprechung soweit ersichtlich nicht vertieft auseinandergesetzt. Es sei in erster Linie Sache der zuständigen Fachdirektion, diese Frage im vorliegenden Fall (erstmals) zu beurteilen.