Dies gilt auch dann, wenn dadurch der Abstand kleiner wird als der in der betreffenden Zone sonst erforderliche.64 Gegenüber privaten Strassen, die nicht dem Gemeingebrauch gewidmet sind, bestehen keine Strassenabstandsvorschriften. Es kann so nahe an die Strasse oder den Weg gebaut werden, als es der reglementarische Grenzabstand zur Nachbarparzelle zulässt.65 Umstritten ist, ob das Bauvorhaben auf der Ostseite gegenüber den Grundstücken der Beschwerdeführenden den grossen Grenzabstand einhalten muss oder ob dieser durch den Strassenabstand gegenüber der Q.________strasse, die die Grundstücke der Beschwerdeführenden erschliesst, ersetzt wird.