38 Abs. 3 BauG). Vorliegend ist mittels Auflage sicherzustellen, dass der Dienstbarkeitsvertrag vom 24. April 2023 betreffend Bau- und Bepflanzungsbeschränkung (Urschrift Nr. ...) vor Baubeginn im Grundbuch zur Eintragung angemeldet wird. Damit ist eine dauerhafte Freihaltung des Sichtfelds auf den Nachbargrundstücken im massgeblichen Höhenbereich sichergestellt. g) Zusammenfassend steht fest, dass die Sichtverhältnisse beim Strassenanschluss genügend sind und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist. Die Rüge der Beschwerdeführerin erweist sich als unbegründet. 7. Nichteinhaltung der baupolizeilichen Masse