e) Die seit dem 30. September 2024 geltende VSS-Norm 40 273 empfiehlt an Knoten ohne Rechtsvortritt innerorts eine Beobachtungsdistanz von 3 m, da damit fast alle in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugtypen berücksichtigt sind. Im Baubewilligungsverfahren und im ersten Verfahrensabschnitt vor der BVD (BVD 110/2022/107) galt für die Beurteilung von Knoten noch die VSS 40 273a. Diese empfahl innerorts grundsätzlich ebenfalls eine Beobachtungsdistanz von 18/31 BVD 110/2025/10