Da ein Wenden auf der Bauparzelle nicht möglich ist, muss entweder die Aus- oder die Einfahrt rückwärts erfolgen. Mit der Auflage soll sichergestellt werden, dass die Einfahrt in die Hauszufahrt rückwärts und die Ausfahrt in die T.________strasse vorwärts erfolgt. Eine analoge Auflage wurde bereits mit dem Entscheid der BVE vom 15. Dezember 2008 verfügt, und zwar auf Empfehlung des OIK II. Dabei handelt es sich um eine Nebenbestimmung, die in vergleichbaren Situationen regelmässig verfügt wird und sich in der Praxis bewährt hat.