Diejenigen für Velos würden nach rechts vor Kurveneintritt etwa 30 m betragen, jedoch auf die gegenüberliegende Strassenhälfte. Um Velos von rechts rechtzeitig erkennen zu können, könne das ausfahrende Fahrzeug bereits ein wenig vorziehen. Es sei zudem von gegenseitigem Erkennen auszugehen. So dass eine velofahrende Person das Auto bereits erblicke, bevor dessen Fahrer Sichtkontakt habe. Situationen wie vorliegend seien in der Umgebung zahlreich vorhanden und entsprächen einem Sicherheitsstandard von Tempo 30 Zonen.