Innerorts wird an Knoten ohne Rechtsvortritt eine Beobachtungsdistanz von 3 m empfohlen, da damit fast alle in der Schweiz zugelassenen Fahrzeugtypen berücksichtigt sind.52 Bei einem untergeordneten Strassentyp (Erschliessungsstrassen, Sammelstrassen, Verbindungsstrassen) mit einem horizontalen Verlauf und einer zulässigen Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h der vortrittsberechtigten Motorfahrzeuge muss die Knotensichtweite nach links und nach rechts grundsätzlich jeweils mindestens 20 m betragen.53 Beim Veloverkehr sind die Knotensichtweiten abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Längsneigung der vortrittsberechtigten Strasse, wobei die Werte auf Abschnitten in Kur-