Die Knotensichtweite ist die Entfernung, die ein nicht vortrittsberechtigtes Fahrzeug benötigt, um auf die vortrittsberechtigte Strasse zu gelangen, ohne mit dem vortrittsberechtigen Fahrzeug in Konflikt zu gelangen. Sie wird auf der Achse der Fahrspur des vortrittsberechtigten Fahrzeugs gemessen und entspricht dem Abstand zwischen dem vortrittsberechtigen Fahrzeug und dem Kreuzungspunkt zwischen der vortrittsberechtigen und der nicht vortrittsberechtigten Achse.50 Als Beobachtungsdistanz wird der Abstand zwischen dem Beobachtungspunkt und dem nächstliegenden Rand des vortrittsberechtigten Fahrstreifens bzw. dem vorderen Rand der Halte- oder Wartelinie bezeichnet.51