Die Norm VSS 40 273 legt die Abmessungen der Sichtfelder fest, die vorhanden sein müssen, damit ein vortrittsbelastetes Fahrzeug den vortrittsberechtigten Verkehr kreuzen oder in diesen einbiegen kann.47 Das Sichtfeld ist die Fläche zwischen den Sichtlinien, d.h. den Geraden, die den Beobachtungspunkt mit den vortrittsberechtigen Fahrzeugen verbinden, und den Achsen der vortrittsberechtigten Fahrstreifen.48 Grundsätzlich ist das Sichtfeld in einem Höhenbereich zwischen 0.60 m und 3.00 m über der Fahrbahn von allen Hindernissen freizuhalten, die andere Verkehrsteilnehmer verdecken.