Die Einhaltung der Sichtweiten werde nach den anwendbaren Normen jeweils in der Fahrbahnmitte ermittelt. Im Übrigen seien die topografischen Verhältnisse der T.________strasse so, dass die «bequemste» Ausfahrt aus dem Vorplatz jene aus der Mitte sein werde. Es sei sichergestellt, dass die Sichtbermen freigehalten würden. Die entsprechenden Vereinbarungen lägen in den amtlichen Akten. Die bestehende Hecke auf Parzelle Nr. M.________ reiche nicht bis zum Strassenrand und tangiere die Sichtbermen nicht.