rund 9 Prozent aufweise, zumal mit Elektrofahrzeugen auch hangaufwärts ohne Weiteres Geschwindigkeiten von 30 km/h erreicht werden könnten. Die Erschliessungssituation sei damit als ungenügend zu betrachten. Daran vermöge der Hinweis der Vorinstanz auf einen Entscheid der BVE hinsichtlich eines Vorgängerprojekts nichts zu ändern. Das damalige Bauprojekt habe nur einen Autoabstellplatz vorgesehen. Die Sachverhalte seien somit nicht vergleichbar und der mittlerweile 14-jährige Entscheid lasse sich nicht auf das vorliegende Bauvorhaben übertragen.