Bauplatzinstallationen sind nicht baubewilligungspflichtig, wenn sie nach Abschluss des Baus wieder weggeräumt werden.39 Ein Installationskonzept ist daher nicht erforderlich. Im Übrigen können gemäss Angaben der Gemeinde Bauinstallationsflächen (nur) auf der oberen westlichen Seite der Bauparzelle realisiert werden. Weitere Installationsflächen könnten im Rahmen des gesteigerten Gemeingebrauchs auf einer benachbarten Gemeindestrasse beantragt werden, wie dies auch andere Bauherrschaften oft beantragen würden.40