Ebenso wenig ist nachvollziehbar, weshalb im vorliegenden Fall für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern ein Baustellenverkehrskonzept erforderlich sein soll. Im Übrigen dürfen an die Baustellenerschliessung eines solchen Projekts keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, da anderenfalls Bau, Umbau und Sanierung von Liegenschaften in Quartieren verunmöglicht werden könnten. Das Bauvorhaben ist somit auch hinsichtlich der Baustellenzufahrt genügend erschlossen. Bauplatzinstallationen sind nicht baubewilligungspflichtig, wenn sie nach Abschluss des Baus wieder weggeräumt werden.39 Ein Installationskonzept ist daher nicht erforderlich.