c) Das Baugrundstück wird über die T.________strasse erschlossen. Das gilt auch für die Baustellenerschliessung. Bei der T.________strasse handelt es sich um eine bestehende Erschliessungsanlage in einem überbauten Gebiet. Anders als die Beschwerdeführenden meinen, ist sie keine Detailerschliessungsstrasse. Gemäss geltendem Richtplan Ortsentwicklung der Gemeinde Bremgarten wird sie viel mehr als Basiserschliessung eingestuft. Gemäss Angaben der Gemeinde ist die Verkehrsbelastung eher gering. Auf der T.________strasse verkehrt die RBS Buslinie Nr. 33. Es besteht eine Lichtsignalanlage mit Kreuzungs- bzw. Ausweichmöglichkeit zugunsten des öffentlichen Verkehrs.