Die Verkehrssicherheit ist nicht mehr gewährleistet, wenn die Normen für neue Anlagen massiv unter- bzw. überschritten werden. Für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit der insgesamt zu erwartenden Mehrbelastung ist entscheidend, ob der Mehrverkehr mit Blick auf die konkreten örtlichen und baulichen Verhältnisse gering ist.32 Die genügende Erschliessung des Bauvorhabens muss in der Regel beim Bezug der Baute bereitstehen, bei Baubeginn nur dann, wenn dies für den Bauvorgang nötig ist. Das trifft insbesondere auf die Zufahrt und die Abwicklung des Baustellenverkehrs zu.33 Ein Baugrundstück muss daher auch für den Baustellenverkehr genügend erschlossen sein.