Mit dem Bau der geplanten Häuser würden diese entfernt, womit dieser Zaun nicht mehr nötig werden sollte. Die Baubewilligung der Gemeinde Bremgarten vom 14. Juni 1999 (Baugesuch Nr. 2034) betreffend den Neubau eines Doppel-Einfamilienhauses mit Gewerbebau auf den (heutigen) Parzellen Nrn. E.________ und U.________ enthält unter anderem die Auflage «Erstellen des definitiven Steinschlagschutzes unter Kliff.»26 Dass diese Auflage auch das Baugrundstück (Parzelle Nr. O.________) betrifft, lässt sich dem fraglichen Bauentscheid jedoch nicht entnehmen.