Bezüglich der Steinschlagschutznetze ist Folgendes festzuhalten: In ihrer Stellungnahme vom 26. Juli 2022 wies die Abteilung Naturgefahren darauf hin, gemäss technischem Bericht zur Gefahrenkarte würden dynamische Steinschlagschutznetze und eine Netzabdeckung oberhalb der Q.________strasse 8.___ und 9.___ bestehen. Zudem sei erwähnt, dass auf Parzelle Nr. O.________ die verwitterten Grundmauern eines abgerissenen Hauses stehen würden und dass zum Schutz vor abrutschenden Mauerresten ein behelfsmässiger Zaun aus Armierungsgittern errichtet worden sei. Hier gelte es zu unterscheiden. Gemäss technischem Bericht zur Gefahrenkarte schienen die Netze im Bereich Parzellen Nr. E.__