Darin nahm sie zur Baueinsprache der Beschwerdeführenden bezüglich Hangsicherheit Stellung. Sie empfahl für die Bauphase, zur detaillierten Baugrundbeurteilung sowie zur Baubegleitung frühzeitig eine geolo- gisch-geotechnische Fachperson beizuziehen, die Stabilität der Baugrube zu überwachen sowie aufgrund der Steilheit des Geländes einen Abrollschutz zum Schutz der Unterlieger anzubringen. Da gemäss Gefahrengutachten der F.________ eine Versickerung von Meteorwasser nicht realisierbar bzw. nicht zulässig ist, empfahl die Abteilung Naturgefahren weiter, dies für den Endzustand zu berücksichtigen und das Bauvorhaben entsprechend anzupassen.