Die aktuelle Bautechnik erlaubt auch bei schwierigen Grundstücksverhältnissen Lösungen für eine sichere Bebauung. Sowohl aufgrund der verschiedenen Berichte, Stellungnahmen sowie dem Gefahrengutachten der F.________ als auch dem Privatgutachten der L.________ ist davon auszugehen, dass das Bauvorhaben grundsätzlich realisiert bzw. der gesetzmässige Zustand erreicht werden kann und technische Möglichkeiten zur Hangsicherung bestehen. Das ergibt sich auch aus dem Fachbericht der Abteilung Naturgefahren vom 25. November 2021. Darin nahm sie zur Baueinsprache der Beschwerdeführenden bezüglich Hangsicherheit Stellung.