Vertiefte Untersuchungen dienen in einer dritten Stufe der Detailabklärung spezieller Verhältnisse oder besonderer Anforderungen.22 Es müssen somit im Zeitpunkt der Baubewilligung noch nicht alle Baugrunduntersuchungen vorliegen. Immerhin kann in besonderen Fällen die Bauherrschaft im Bauentscheid verpflichtet werden, eine Fachperson beizuziehen, beispielsweise einen Geologen bei Gefahr für Nachbarbauten.23