Das Befolgen dieser Regeln kann oft nicht schon im Voraus im Baubewilligungsverfahren geprüft werden. Sie gelten aber von Gesetzes wegen, d. h. auch ohne dass in der Baubewilligung darauf hingewiesen wird. Die Nichtbeachtung der Regeln der Baukunde kann ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen (Art. 229 StGB21).