In ihrem Fachbericht vom 11. Oktober 2021 kam die Abteilung Naturgefahren zum Schluss, dass das potenzielle Anrissgebiet für Hangmuren durch den Bau der zwei Einfamilienhäuser verbaut werde. Sie beantragte, das Vorhaben ohne Auflagen zu bewilligen. In ihrem Fachbericht vom 25. November 2021 bestätigte die Abteilung Naturgefahren, dass seitens Naturgefahren keine Schutzmassnahmen verlangt würden und dass der erste Fachbericht weiterhin Gültigkeit habe. In ihrer Stellungnahme vom 26. Juli 2022 nahm die Abteilung Naturgefahren zu den in der Beschwerde aufgeworfenen Punkten Stellung, soweit diese das Thema Naturgefahren betrifft.