Sie empfiehlt deshalb, die unterliegenden Parzellen ausreichend zu schützen (Palisaden, temporärer Steinschlagschutz). Die Gutachterin empfiehlt weiter, sämtliches Regenwasser der Dachflächen und Zufahrten zu sammeln und abzuleiten, da sie eine Versickerung aufgrund der Hanglage und dem hoch liegenden Fels als nicht realisierbar bzw. nicht zulässig erachtet.