b) Wie bereits erwähnt, liegt die Bauparzelle überwiegend in einem blauen Gefahrengebiet (mittlere Gefährdung) durch Hangmuren und zu einem kleinen Teil in einem Gebiet mit Restgefährdung bezüglich Steinschlags (gelb-weiss gestreiftes Gefahrengebiet). In Gefahrengebieten mit mittlerer Gefährdung (blaue Gefahrengebiete) dürfen Bauten und Anlagen nur bewilligt werden, wenn mit Massnahmen zur Gefahrenabwehr sichergestellt ist, dass Menschen, Tiere und erhebliche Sachwerte nicht gefährdet sind (Art. 6 Abs. 2 BauG). Bei Bauvorhaben hat die Bauherrschaft nachzuweisen, dass die nötigen Schutzmassnahmen getroffen werden (vgl. Art. 6 Abs. 5 BauG).