Die Vorinstanz kam im angefochtenen Entscheid zum Schluss, dass die Fachberichte vom 11. Oktober und 25. November 2021 der Abteilung Naturgefahren überzeugten. Für die von ihr empfohlenen Schutzmassnahmen während der Bauphase zeige sich die Bauherrschaft einsichtig. Im Endzustand werde das Meteorwasser aus Sicherheitsgründen in die Kanalisation abgeleitet und nicht versickert. Es sei nicht von einer Gefahr für Mensch, Tier und Sachen auszugehen. Die Anordnung weiterer Beweismassnahmen sei nicht erforderlich. Betreffend Schutznetz, welches auf der Bauparzelle liege und dem Schutz der Parzelle der Einsprechenden 1 und 2 diene, hätten