die würden sich grösstenteils mit den Empfehlungen des beigezogenen Geologen decken. Die Verankerung des Steinschlagnetzes werde vor Baubeginn geprüft, einen Rechtstitel für das Bauen auf fremdem Grund habe die Bauherrschaft auf den Parzellen Nrn. E.________ und U.________ aber nicht.