Die darin aufgeworfenen sicherheitstechnischen Fragen nehme sie ernst; diese Aspekte müssten aber im Baubewilligungsverfahren nicht geprüft werden. Die Unterlagen, deren Fehlen die L.________ bemängele, würden soweit nötig vor Baubeginn erstellt, die erforderlichen weiteren Untersuchungen in Auftrag gegeben. Mit der Auflage in der Baubewilligung werde sichergestellt, dass ein Geologe die Bauarbeiten begleite. Dieser werde die von der L.________ erwähnte Beobachtungsmethode anwenden. Die bautechnischen Empfehlungen wurden dankend zur Kenntnis genommen; die würden sich grösstenteils mit den Empfehlungen des beigezogenen Geologen decken.