Solche zusätzlichen Angaben und Unterlagen sind im Normalfall nicht nötig, sondern einzig bei grösseren Bauvorhaben oder bei besonders schwierigen Verhältnissen.15 In der Regel sind nähere Angaben zur Baustellenerschliessung, zum Bauvorgang und zur Baustellenorganisation nicht Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung. In dieser Hinsicht dürfen an ein Einzelprojekt auch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden, da anderenfalls Bau, Umbau und Sanierung von Liegenschaften in Quartieren verunmöglicht werden könnten.