derungen des Baubewilligungsdekrets und der kommunalen Uferschutzvorschriften. Weitere Unterlagen seien nicht notwendig. Der geologische Bericht vom 6. November 2003 habe das Vorgängerprojekt betroffen und die damalige Empfehlung in Ziff. 11.11 werde im aktuellen Gutachten der gleichen Gutachterin für das nun bewilligte Projekt nicht gemacht. Weitere Unterlagen seien also nicht notwendig.