vorkehren (Baugrubensicherung, Steinschlagschutz der Unterlieger, Entwässerung, Hangsicherung usw.) detailliert und nachvollziehbar beschrieben würden. Mangels entsprechender Unterlagen lasse sich das Bauvorhaben insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen nicht abschliessend und umfassend prüfen.