Die Bauherrschaft reichte im Laufe des Beschwerdeverfahrens eine Projektänderung ein. Mit Entscheid vom 15. Dezember 2008 bewilligte die BVE die Projektänderung, ergänzte die Baubewilligung mit zwei Auflagen und wies die Beschwerde im Übrigen ab. Der Entscheid erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Das Bauvorhaben wurde in der Folge nicht realisiert.12 3. Unvollständige Baugesuchsunterlagen