Für das aktuelle Bauvorhaben ist ein zivilrechtlicher Landabtausch mit der Nachbarparzelle Bremgarten Gbbl. Nr. U.________ vorgesehen, der die Parzelle um netto 10.33 m2 vergrössern soll.5 Die umliegenden Parzellen, sowohl oben am Hang wie auch unterhalb, sind grösstenteils überbaut. Die Bauparzelle liegt im Perimeter des Uferschutzplans und befindet sich im überbauten Gebiet mit Baubeschränkungen im Sektor A. Gemäss Art. 5 USV6 richtet sich die Nutzung in diesem Sektor nach den Bestimmungen für die Wohnzone W1 gemäss Art. 4 und 5 GBR7.