6. Gegen den Entscheid der BVD vom 30. Mai 2023 erhoben die Beschwerdeführenden am 28. Juni 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde mit Urteil vom 3. Dezember 2024 (VGE 2023/177) dahingehend gut, dass der Entscheid der BVD vom 30. Mai 2023 aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen wurde. Dabei prüfte es einzig die Frage, ob Bauvorhaben die baupolizeilichen Masse einhalte. Es kam zum Schluss, dass die Q.________strasse auf dem fraglichen Abschnitt die Funktion einer Detailerschliessungsstrasse erfülle.