Mit Verfügung vom 5. April 2023 bat es die Beschwerdegegnerin, einen aktualisierten Plan der Sichtbermen bei der Ausfahrt auf die T.________strasse einzureichen. Zudem gab es ihr Gelegenheit, mit den Eigentümerschaften der Nachbargrundstücke Vereinbarungen betreffend Freihaltung des jeweiligen Sichtfelds zu schliessen (Dienstbarkeitsverträge). Die übrigen Beteiligten erhielten anschliessend Gelegenheit, allfällige Stellungahmen zu diesen Unterlagen einzureichen. Von dieser Möglichkeit machten die Beschwerdeführenden am 17. Mai 2023 Gebrauch.