Daraufhin gab das Rechtsamt den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Schreiben vom 13. September 2022 verwies die Beschwerdegegnerin auf ihre Ausführungen in der Beschwerdeantwort und bestätigte diese. Die Beschwerdeführenden hielten mit Schreiben vom 17. Oktober 2022 an ihrer Beschwerde fest. Die weiteren Beteiligten liessen sich nicht vernehmen. Im März 2023 holte das Rechtsamt bei der Gemeinde weitere Bauakten ein (...). Mit Verfügung vom 5. April 2023 bat es die Beschwerdegegnerin, einen aktualisierten Plan der Sichtbermen bei der Ausfahrt auf die T.________strasse einzureichen.