4. Mit Verfügung vom 8. August 2022 stellte das Rechtsamt der Gemeinde verschiedene Fragen zur Q.________strasse. In ihrem Schreiben vom 30. August 2022 führte die Gemeinde insbesondere aus, beim fraglichen Teilstück der Q.________strasse handle es sich um eine Sackgasse mit richterlichem Fahrverbot mit Zubringererlaubnis. Es liege im Privatbesitz von mehreren Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. Es diene als Detailerschliessungsstrasse für die Grundstücke Q.________strasse 1.___ bis 12.___, weshalb es im Gemeingebrauch sei. Daraufhin gab das Rechtsamt den Beteiligten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.