Zudem zog es die Archivakten zum Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; seit 1. Januar 2020 BVD) vom 15. Dezember 2008 (RA Nr. 110/2007/190) betreffend den Neubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle Bremgarten bei Bern Grundbuchblatt Nr. O.________ ein. In ihrer Beschwerdeantwort vom 15. Juli 2022 beantragt die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne, sowie die Bestätigung des Gesamtentscheids. Das Regierungsstatthalteramt und die Gemeinde verzichteten auf eine Stellungnahme.