3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie eine Stellungnahme der Abteilung Naturgefahren des Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) ein. Weiter holte es bei der Gemeinde die Akten zum Bauentscheid vom 14. Juni 1999 (Baugesuch Nr. 2034) betreffend den Neubau eines Doppeleinfamilienhauses mit Gewerbebau auf dem Nachbargrundstück (heute: Bremgarten bei Bern Grundbuchblatt Nrn. E.________ und U.________) ein. Zudem zog es die Archivakten zum Entscheid der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE;