2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. Juni 2022 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 30. Mai 2022 und den Bauabschlag für das Baugesuch mit Projektänderung. Eventualiter beantragen sie, der Gesamtentscheid vom 30. Mai 2022 sei aufzuheben und zur Ergänzung des Sachverhalts und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zudem beantragen sie einen Augenschein sowie die Edition diverser Akten.