Die Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen über die Wohnzone W1. Die Parzelle liegt ausserdem zu einem grossen Teil in einem blauen Gefahrengebiet (mittlere Gefährdung durch Hangmuren) bzw. in einem Gebiet mit Restgefährdung bezüglich Steinschlags (gelb-weiss gestreiftes Gefahrengebiet). Gegen das vorliegende Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Am 16. Dezember 2021 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung betreffend die Grundstücksentwässerung ein. Mit Gesamtentscheid vom 30. Mai 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland daraufhin die Baubewilligung.