Es lag insofern ein klarer Fall vor und es ist nicht zu beanstanden, dass die Gemeinde Köniz den Bauabschlag ohne Bekanntmachung erteilt hat. Im Übrigen hat sich die BPK an der Sitzung vom 12. Dezember 2024 klar negativ zum Bauvorhaben geäussert und eine Überarbeitung des Projekts gefordert.51 Die Gemeinde Köniz durfte gestützt darauf davon 46 Vgl. den Vortrag der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion an den Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates be-