c) Gestützt auf die Grundrisspläne umfassen beim vorliegenden Bauvorhaben die Hauptnutzund Konstruktionsflächen aller elf Wohnungen insgesamt 1010.30 m2, jene der Wohnungen mit mindestens drei Zimmern umfassen 820.90 m2.42 Die minimale Fläche der Kinderspielplätze von 15 Prozent beträgt daher 123.14 m2, jene der Aufenthaltsbereiche 50.2 m2. Die anrechenbare Fläche von Balkonen und Dachterrasse kompensiert vorliegend die erforderliche Aufenthaltsfläche, gemäss Art. 45 Abs. 2 BauV ist aber trotzdem mindestens 20.00 m2 Aufenthaltsfläche vorzusehen. Zusammen mit den Kinderspielplatzfläche ergibt dies eine Gesamtfläche von 143.14