Mit dem generellen Baugesuch wird das Baubewilligungsverfahren in zwei Schritte aufgeteilt: erstens in ein Gesuch um generelle Baubewilligung, womit einzelne für das Projekt entscheidende Fragen vorab zur Beurteilung gestellt werden, und zweitens in ein Gesuch um Ausführungsbewilligung, welches das Ausführungsprojekt zum Inhalt hat (Art. 32d BauG). Mit der frühzeitigen Klärung einzelner Fragen, bevor ein detailliertes Gesuch eingereicht wird, soll unnötiger Aufwand