Während das Mehrfamilienhaus auf der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________ lediglich bei den Balkonen raumhohe Fenster vorsieht, sind beim Neubau nur raumhohe Fenster geplant. Zudem führen die unterschiedlichen Fassadenhöhen, vor allem auf der nordwestlichen Fassadenseite, zu einer ungleichmässigen Anordnung der Fenster. Schliesslich ist auf der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. F.________ der Bau eines T-förmigen Mehrfamilienhauses geplant, während das Mehrfamilienhaus auf der Nachbarparzelle, an welches das neue Mehrfamilienhaus angebaut werden soll, einen rechteckigen Grundriss aufweist. Der Neubau orientiert sich entsprechend nicht am bereits bestehenden Bau.