Von geringerer Relevanz ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass für den Neubau ein Flachdach anstelle eines Satteldachs, wie es das bestehende Mehrfamilienhaus hat, vorgesehen ist. Ausschlaggebend ist vielmehr der Umstand, dass das Flachdach in drei unterschiedlichen Höhen ausgestaltet werden soll, was insbesondere auf der nordöstlichen Fassadenseite deutlich erkennbar ist.26 Sodann weicht das neue Mehrfamilienhaus auch hinsichtlich der Fenster deutlich vom Nachbargebäude ab. Während das Mehrfamilienhaus auf der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. G.________ lediglich bei den Balkonen raumhohe Fenster vorsieht, sind beim Neubau nur raumhohe Fenster geplant.