Weiter werde der Haupteingang des Ersatzneubaus von der Strasse her erschlossen und somit das Haus neu im Sinne der Planungsabsicht der Gemeinde zur Strasse adressiert. Schliesslich sei, wie von der BPK gefordert, auch der «Fussabdruck» des Neubaus verkleinert worden. Im Erdgeschoss sei auf der Rückseite eine gedeckte Säulenhalle geplant worden, die im Zusammenhang mit dem angrenzenden Gemeinschaftsraum eine geschützte Aussennutzung des Hofes für die Bewohner erlaube. Weiter hält er fest, die Auffassung der BPK, wonach die Bebaubarkeit der Liegenschaft eingeschränkt werden könne, um den «rückwärtigen» Raum freizuspielen», treffe ebenfalls nicht zu.